Jugendausschuss

Der Jugendausschuss kann als „Vorstand“ der Jugendlichen betrachtet werden. Er stellt ein zusätzliches, wichtiges Verbindungsglied zwischen den einzelnen Jugendlichen und den Betreuern dar.

Der Jugendausschuss wird durch die Jugendlichen jeweils bei der Jahreshauptversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Er setzt sich zusammen aus dem Gruppenführer, stellvertretenden Gruppenführer, Jugendsprecher, Schriftwart, Kassierer und Zeugwart.

Zweimal jährlich (Anfang Januar und am Ende der Sommerferien) kommt der Jugendausschuss zu einer Jugendaus- schuss-Sitzung zusammen. An dieser Sitzung nehmen dann auch der Jugend- feuerwehrwart und seine Stellvertreter, sowie die Betreuer teil. Hierbei werden die positiven und negativen Aspekte des abgelaufenen Halbjahres besprochen und Verbesserungsvorschläge für die Zukunft diskutiert. Außerdem wird jeweils der Dienstplan für das an- stehende Halbjahr besprochen und erstellt. Dabei fließen die Vorschläge aller Mitglieder mit ein. Des weiteren diskutiert und bespricht der Jugendausschuss allgemeine Dinge, die die Jugendfeuerwehr betreffen.

Gibt es zwischen den beiden Sitzungen Entscheidungen zu treffen oder wichtige Themen zu besprechen, kommt der Jugendausschuss natürlich auch zwischendurch zusammen. Dieses geschieht meist im Anschluss an einen Dienst.

Grund für solche zusätzlichen Treffen kann z.B. sein, dass die Betreuer mit dem Jugendausschuss die Aufstellung von Wettbewerbsgruppen besprechen, um diese anschließend allen Mitglieder bekannt zugeben.

Der Jugendausschuss entscheidet auch vorab über Zuschussanträge aus der Kameradschaftskasse (siehe unten), die dann den übrigen Jugendfeuerwehr-Mitgliedern zur Abstimmung vorgeschlagen werden.

Die Einrichtung des Jugendausschusses gibt den Jugendlichen also die Möglichkeit, sich aktiv an vielen Entscheidungsprozessen innerhalb der Jugendfeuerwehr zu beteiligen.

Die Mitglieder des Jugendausschusses

Der Gruppenführer*in ist das „Oberhaupt“ der Jugendlichen. Sie kann von den Betreuern bei den Übungsdiensten Führungsaufgaben übertragen bekommen und hat dann das Kommando über „ihre“ Gruppe. Bei Wettbewerben übt sie natürlich auch meistens die Funktion des Gruppenführers aus. Dann ist sie dafür zuständig seine Gruppe mit Befehlen richtig einzusetzen.

Der Stellvertretende Gruppenführer*in unterstützt den Gruppenführer bei seinen Aufgaben. Ist die Gruppenführerin bei einem Dienst nicht anwesend übernimmt der Stellvertreter dessen Funktion komplett.

 

 

Die Funktion des Jugendsprecher*in kann mit des Klassensprecher in der Schule verglichen werden. Er soll ein direktes Verbindungsglied zwischen den Jugendlichen und den Betreuern sein. Das heißt, wenn sich ein Jugendfeuerwehr-Mitglied aus irgendwelchen Gründen mit einem Problem nicht direkt an den Jugendfeuerwehrwart oder einen seiner Betreuer wenden möchte, kann er das dem Jugendsprecher mitteilen. Diese hat dann die Aufgabe das Problem seines Kameraden / Kameradin – auf Wunsch unter Einbeziehung des Jugendfeuerwehrwartes oder eines anderen Betreuers – zu beseitigen. Der Jugendsprecher vertritt außerdem die Interessen seiner Jugendfeuerwehr bei den zweimal jährlich stattfindenden Jugendsprechersitzungen auf Stadtebene.

Der Schriftwart*in hat zur Aufgabe, nach jedem Dienst das Dienstbuch der Jugendfeuerwehr zu führen. In das Dienstbuch wird eingetragen, ob die Mitglieder bei dem Dienst anwesend waren oder nicht, welches Dienstthema behandelt wurde, Dauer des Dienstes usw.. Da das Dienstbuch im Falle einer eventuellen Verletzung eines Mitgliedes als Versicherungsdokument gilt, sind auch beim Dienst geschehene Unfälle o.ä. im Dienstbuch zu vermerken Des weiteren führt der Schriftwart bei den zweimal jährlich stattfindenden Jugendausschuss- Sitzungen ein Protokoll. Dieses wird ebenfalls im Dienstbuch eingetragen.

Die Jugendfeuerwehr verwaltet in Eigenregie ihre Ausrüstung. Hierfür trägt der Zeugwart*in eine Mitverantwortung und unterstützt die Betreuer beim Tausch von Ausrüstungsteilen, wenn diese einem Kameraden / Kameradin zu klein geworden oder kaputt gegangen sind. Außerdem verfügt die Jugendfeuerwehr über umfangreiches Bastelwerkzeug. Hier hat der Zeugwart die Aufgabe dafür zu sorgen, dass jegliches Werkzeug nach den Basteldiensten wieder ordnungsgemäß und vollzählig in den Werkzeugschränken verstaut ist.